Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur TOPCARD auf einem Blick
Allgemein
Die TOPCARD ist ein persönliches Sommer- und Winterabonnement für die Bergbahnen in den drei Schweizer Destinationen Davos Klosters, Flims Laax Falera und Arosa Lenzerheide. Für die Bergbahnen der Jungfrau Ski Region, Engelberg-Titlis, Adelboden-Lenk und Aletsch Arena ist die TOPCARD zusätzlich während der Wintersaison für drei Tage wahlweise gültig.
Für Neukunden beginnt die Gültigkeit der neuen Karte ab Start der Sommersaison 2025 in den TOPCARD-Regionen. Bisherige TOPCARD-Besitzer:innen können mit der Karte direkt weiterfahren. Die Gültigkeit der Wahltage der Regionen Jungfrau Ski Region, Engelberg-Titlis, Adelboden-Lenk und Aletsch Arena sind auf die Wintersaison begrenzt und ab dem 01. November 2025 bis 30. April 2026 während den Betriebszeiten der jeweiligen Bergbahn gültig. Der Vorverkauf dauert vom 01. Februar bis zum 30. April 2025.
Alle Kunden, welche kein gültiges Abonnement der laufenden Saison 2024/2025 besitzen, gelten als Neukunden, auch wenn sie bereits in früheren Jahren eine TOPCARD gekauft hatten.
Die TOPCARD ist über www.topcard.info sowie an den Kassen der Bergbahnen Flims Laax Falera, Davos Klosters und Arosa Lenzerheide erhältlich. Die Bergbahnen der vier Wahlregionen können keine TOPCARD ausstellen.
Die TOPCARD 2025/26 ist bei den Bergbahnen Davos Klosters, Flims Laax Falera und Arosa Lenzerheide gültig. Sie ist zusätzlich je drei wählbare Tage während der Wintersaison für die Jungfrau Ski Region, den Engelberg-Titlis inkl. Brunni, Adelboden-Lenk und die Aletsch Arena gültig. Die drei Tage pro Region sind bereits auf der Karte programmiert und man gelangt damit direkt durchs Drehkreuz.
Die Wahltage für die vier Skigebiete Jungfrau Ski Region, Engelberg-Titlis inkl. Brunni, Adelboden-Lenk und Aletsch Arena sind vom 01. November 2025 bis zum 30. April 2026 während den Betriebszeiten der jeweiligen Bergbahn gültig. Danach können die Wahltage nicht mehr eingelöst werden.
Eltern mit ihren eigenen Kindern können die Familien TOPCARD kaufen. Dies gilt gleichermassen für Alleinerziehende, Ehepaare mit Kindern, eingetragene Partner:innen mit Kindern und Konkubinate mit Kindern. Massgeblich ist der gemeinsame Wohnsitz. Als Nachweis wird ab zwei Kindern eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde benötigt.
Wir empfehlen den Kauf in dem Gebiet, in dem Sie am häufigsten Skifahren oder im Sommer Zeit verbringen. So sind Sie besser an aktuelle Informationen angeschlossen und werden von dort betreut, wo Sie sich am häufigsten aufhalten.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar beim Kauf der TOPCARD 2025/26 an den Kassen oder online.
Falls Sie online bestellen, können Sie entweder mit Kreditkarte oder über eine Vorauszahlung (LAAX - nur Webshop) bezahlen. Für die Vorauszahlung erhalten Sie eine Rechnung zugeschickt. Sie sehen Ihre Optionen für das jeweilige Skigebiet in der Auswahl. An den Kassen werden Bar- und Kartenzahlungen akzeptiert.
Es werden die Währungen CHF, EURO (zum Wechselkurs des Verkäufers, Rückgeld in CHF) und Reka-Geld (maximal 50% des Betrags) akzeptiert.
Bezug der TOPCARD
Beim Onlinekauf gibt es die Möglichkeit des Versandes oder der Abholung (abhängig vom Ort der Bestellung). Sie sehen die Auswahl pro Skigebiet im Kaufprozess. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Bestellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beim Kauf an der Kasse erhalten Sie die TOPCARD direkt ausgehändigt.
Bitte halten Sie einen gültigen Lichtbildausweis und für Familien eine Wohnsitzbestätigung (ab 2 Kindern) beim Kauf bereit. Daneben benötigen Sie ein aktuelles Foto der beziehenden Personen.
Bei Patchwork-Familien sind 2 Kinder (egal von welcher Partei) in der Familien TOPCARD inbegriffen. Ab 3 Kindern müssen diese zwingend über den gleichen Wohnsitz verfügen. In Bezug auf andere Konstellationen dürfen Sie gerne eine der Bergbahnen hinsichtlich der Regelung anfragen, mit Angabe der genauen Familiensituation.
Altersklassen
Massgebend zum Kauf der TOPCARD ist das Alter im Zeitpunkt der Bezahlung:
Kinder: 6. Geburtstag bis und mit 12 Jahre
Jugendliche: 13. Geburtstag bis und mit 17 Jahre
Erwachsene: ab dem 18. Geburtstag
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis zum Kauf mit. Es gibt keine Reduktion für Senioren.
Kinder bis zum 6. Geburtstag fahren in Begleitung von Erwachsenen oder Schneesportlehrer:innen (sofern in dessen Unterricht) gratis auf den Bergbahnen. Davon ausgenommen sind die Tal- und Übungsskilifte. Um Kinder unter 6 Jahren in das Familienabonnement zu integrieren, bitten wir Sie telefonisch mit der jeweiligen Verkaufsstelle Kontakt aufzunehmen.
Bei der TOPCARD können erwachsene Kinder (bis 35 Jahre) im Familienabo gegen einen Aufpreis integriert werden (Family Plus). Dies ist ausschliesslich beim Kauf (Vertragsabschluss) möglich. Es werden nachträglich keine weiteren Kinder ins Family Plus aufgenommen. Bei Patchwork-Familien gibt Ihnen die jeweilige Bergbahn gerne Auskunft, welche Konstellationen akzeptiert werden.
Tarife
Für die TOPCARD gibt es einen attraktiven Vorverkaufspreis, gültig für den Kauf vom 1. März bis zum 30. April 2025. Danach gelten für einen Kauf der TOPCARD die regulären Tarife.
Erwachsene (ab 18 Jahren): CHF 1’300.—
Jugendliche (13-17 Jahre): CHF 890.—
Kinder (6-12 Jahre): CHF 480.—
Familien: CHF 2‘900.— inkl. Kinder bis 17 Jahren
Family plus (Kinder 18-35 Jahre): CHF 325.—
Bitte beachten Sie, dass für den Vorverkaufstarif das Datum der Bezahlung und nicht dasjenige der Bestellung massgebend ist.
Erwachsene (ab 18 Jahren): CHF 1’550.—
Jugendliche (13-17 Jahre): CHF 1`035.—
Kinder (6-12 Jahre): CHF 545.—
Familien: CHF 3‘150.— inkl. Kinder bis 17 Jahre
Family plus (Kinder 18-35 Jahre): CHF 325.—
Krankheit und Unfall
Im Falle eines Unfalles oder Krankheit wenden Sie sich bitte an die Bergbahn, bei der Sie die TOPCARD gekauft haben. Sie klären, ob Sie einer Rückerstattung erhalten. Für den Anspruch auf eine Rückerstattung ist zwingend ein Arztzeugnis nötig.
Für die Berechnung der Rückerstattung ist das Datum des Unfalls bzw. der Beginn der Krankheit relevant. Bei Familienabonnenten wird zuerst die Reduktion zum Bezug zu Einzelpreisen berechnet. Der sich daraus ergebende Rabatt wird vor der Berechnung der Rückerstattung abgezogen. Von diesem Betrag wird dann folgende Rückerstattung gewährt:
- bis Ende Oktober 80 %
- bis Ende November 70%
- bis Ende Dezember 60 %
- bis Ende Januar 45 %
- bis Ende Februar 30 %
- ab 1. März keine Rückerstattung
Mit Ausnahme der angegebenen Zusatzleistungen ist die Nutzung der Bahnen, Pisten und Trails zu normalen Tageszeiten (ohne Morgen- und Nachtanlässe) inbegriffen. Dabei gelten die jeweiligen Betriebstage der Bergbahnen. Aufgrund von Witterungseinflüssen oder technischen Problemen kann es zu Einschränkungen in der Nutzung kommen. Ferner kann die Nutzung bei speziellen Events (z.B. Mountainbike Weltcup in der Lenzerheide oder LAAX Open) an den Kauf eines Event-Tickets gebunden oder sonst eingeschränkt sein.
Öffentliche Verkehrsmittel
AROSA LENZERHEIDE:
Nutzung Ortsbus im Sommer und Winter: Rhätische Bahn (RhB) Arosa Chur (2. Kl.) und Chur - Lenzerheide - Tiefencastel (Postauto): Nutzung bei Skibetrieb in Ausübung von Wintersport auf der genannten Strecke gültig. Infos unter arosalenzerheide.swiss/oev.
DAVOS KLOSTERS:
Tarifverbund Davos - Zonen 400, 410, 420, 430 (Davos Laret bis Davos Glaris mit Pischabahn)
In den Zonen 400, 410, 420 und 430 vom Tarifverbund Davos werden die Bergbahntickets (inkl. ESA, TOPCARD und graubündenCARD) beschränkt auf Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der Bergbahnen DKM in Ausübung des Wintersports gültig sein. Tages- oder Halbtageskarten sind eingeschränkt nur am Gültigkeitstag gültig. Gäste mit Feriendomizil Davos können mit der Gästekarte den ÖV in Davos in den Zonen 400, 410 und 420 ohne Einschränkung nutzen.
Tarifverbund Klosters - Zonen 200/210 sowie RhB-Strecke von Klosters - Davos Platz (2. Klasse)
In den Zonen 200/210 vom Tarifverbund Klosters sind die Bergbahntickets (inkl. ESA, TOPCARD und graubündenCARD) auf Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der Bergbahnen DKM in Ausübung des Wintersports (Ski, Snowboard, Schlitteln) gültig. Tages- oder Halbtageskarten sind eingeschränkt nur am Gültigkeitstag gültig. Mit einem gültigen Einheimischen-Ausweis der Gemeinde Klosters kann mit den gleichen Einschränkungen zusätzlich die RhB-Strecke Klosters Platz - Davos Platz (2. Klasse) benutzt werden. Gäste mit Feriendomizil Klosters/Saas können mit der Gästekarte den OV in Klosters in den Zonen 200/210 sowie auf der RhB-Strecke Klosters - Davos Platz (2. Klasse) ohne Einschränkung nutzen.
Rhätische Bahn
Rhätische Bahn (2. Klasse) teilweise eingeschlossen, siehe Beschrieb oben unter Abschnitte «Tarifverbund Davos» und «Tarifverbund Klosters».
Detaillierter verbindlicher Gültigkeitsbeschrieb der Tarifverbunde Davos und Klosters ist hier abrufbar.
LAAX:
Nutzung des ÖV zwischen Flims (ohne Bargis), LAAX und Falera.
Änderungen vorbehalten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bergbahn.
Davos Klosters Bergbahnen AG | https://www.davosklostersmountains.ch/agb |
Weisse Arena Bergbahnen AG | https://www.weissearena.com/datenschutz |
Arosa Bergbahnen AG und Lenzerheide Bergbahnen AG |
arosalenzerheide.swiss/agb |