Bestimmungen für Jahreskarten Besitzer

Für Jahreskarten ab der Wintersaison 2024/25 gelten die folgenden Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Region Davos Klosters. Diese Regulierungen gelten für TopCard sowie ESA Abonnement Inhaber.

Tarifverbund Davos - Zonen 400, 410, 420, 430 (Davos Laret bis Davos Glaris mit Pischabahn)
In den Zonen 400, 410, 420 und 430 vom Tarifverbund Davos werden die Bergbahntickets (inkl. ESA, TopCard und graubündenCARD) beschränkt auf Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der Bergbahnen DKM in Ausübung des Wintersports gültig sein. Tages- oder Halbtageskarten sind eingeschränkt nur am Gültigkeitstag gültig. Gäste mit Feriendomizil Davos können mit der Gästekarte den ÖV in Davos in den Zonen 400, 410 und 420 ohne Einschränkung nutzen.

Tarifverbund Klosters - Zonen 200/210 sowie RhB-Strecke von Klosters - Davos Platz (2. Klasse)
In den Zonen 200/210 des Tarifverbund Klosters sowie die RhB-Strecke von Klosters - Davos Platz (2. Klasse) ist der ÖV in Klosters beschränkt und ausschliesslich für Einheimische der Gemeinde Klosters auf Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der Bergbahnen DKM in Ausübung des Wintersportes mit einem gültigen Bergbahnticket (inkl. ESA, TopCard und graubündenCARD) inkludiert. Ein gültiger Einheimischen-Ausweis der Gemeinde Klosters muss bei der Kontrolle vorgewiesen werden. Gäste mit Feriendomizil Klosters können mit der Gästekarte den ÖV in Klosters in den Zonen 200/210 sowie auf der RhB-Strecke Klosters - Davos Platz (2. Klasse) ohne Einschränkung nutzen.

Rhätische Bahn
Rhätische Bahn (2. Klasse) teilweise eingeschlossen, siehe Beschrieb oben unter Abschnitte «Tarifverbund Davos» und «Tarifverbund Klosters».

Beim Kauf über einen Webshop oder wenn das Bergbahnticket auf einen Fremddatenträger geladen wird, muss eine Kaufquittung vorgewiesen werden können (digital oder in Papierform). Als Fremddatenträger gelten z.B. SwissPass, Kreditkarten oder Karten von anderen Bergbahn-Regionen (Aufzählung nicht abschliessend).

Detaillierter verbindlicher Gültigkeitsbeschrieb der Tarifverbunde Davos und Klosters ist hier abrufbar.